Welcher Therapeut, welche Therapeutin, welche Methode für wen?

Die wichtigste Voraussetzung für eine gelingende Therapie ist eine grundsätzliche gegenseitige Sympathie bzw. auf PatientInnenseite das Gefühl, im Laufe der Therapie Vertrauen aufbauen zu können. 

Wenn als Therapeut oder Therapeutin ein Mann oder eine Frau vorgezogen werden, erleichtert es vor allem den Beginn der Therapie, wenn das entsprechende Geschlecht gewählt wird. Prinzipiell ist aber der Eindruck wichtiger, eine vertrauenswürdige Person vor sich zu haben.

Menschen, die zu Beginn eher anlehnungsbedürftig sind, werden mit Katathym Imaginativer Psychotherapie in der Regel besser zurechtkommen. Autonomiewünsche passen besser zur Autogenen Psychotherapie. Auch hier gilt: die Methode ist weniger wichtig als die passende  behandelnde Person.     

Welche speziellen Schwerpunkte gibt es?

  • Angst - Panikattacken
  • Beziehung - Partnerschaft - Ehe
  • Chronische Erkrankungen
  • Depression
  • Psycho-Onkologie (Krebs)
  • Schlafstörungen
  • Sexueller Missbrauch
  • Stress / Entspannung

Wer und wie wird behandelt? (Setting)

Ich behandle Erwachsene  (auch Hochbetagte) in Einzeltherapie und Gruppentherapie (4-7 Personen). Die Behandlung findet üblicherweise im Sitzen statt, bei Entspannungsübungen auch im Liegen (nur auf Wunsch).

Wie lange dauert die Behandlung?

Diese kann im Einzelfall nur schwer vorausgesagt werden und ist u.a. abhängig von den Therapiezielen und vom tiefenpsychologischen Prozess. Sie liegt zwischen 7 Wochen (z.B. Autogenes Training Grundstufe) und mindestens einem Jahr (z.B. um sich selbst ausreichend kennenzulernen und tiefergehende seelische Umstellungen zu erreichen). 

Von meiner Seite aus wird eine Therapie nie einseitig beendet.

Von Seiten des/der Patienten/in kann jederzeit beendet werden. Ein geplantes Ende mit Abschlussphase ist aber am sinnvollsten.

Wie häufig finden die Sitzungen statt?

Für einen gelingenden therapeutischen Prozess ist besonders zu Beginn mindestens eine Sitzung (manchmal sind auch zwei) pro Woche notwendig, in späteren Phasen fallweise auch weniger.

Wie sage ich eine Sitzung ab? (Absageregelung)

Die Absageregelung hat in erster Linie therapeutische Gründe, indem sie die therapeutische Beziehung beschützt und in zweiter Linie organisatorische Gründe, um die Stunde noch vergeben zu können.

Wenn es (aus welchen Gründen auch immer) nicht gelingt, am Vortag abzusagen (Telefon, SMS oder E-Mail; für Montag genügt Sonntag) und die Sitzung auch nicht auf einen anderen Tag verschoben werden kann, ist die Sitzung zu bezahlen. 

Es besteht also in ganz seltenen Fällen das Risiko, dass auch einmal eine Stunde gezahlt werden muss, obwohl es beim besten Willen nicht möglich war, rechtzeitig abzusagen.

Langjährige Erfahrung zeigt aber, dass die Vorteile dieser Regelung die Nachteile bei Weitem überwiegen.

Wie hoch sind die Honorare und wie erfolgt die Abrechnung mit der Krankenkasse?

Das Honorar für eine Einzelsitzung (Dauer 45 Minuten Behandlung plus 5 Minuten Dokumentation) beträgt 110,00 €, davon werden 32,00 € - 45 € je nach Kasse refundiert. Für das Erstgespräch wird ohne zusätzliche Bestätigungen nach Einsenden der Honorarnote rückerstattet. Ab der 2. Sitzung muss (einmalig) ein bei mir erhältliches gelbes Formular (Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung) mitgeschickt werden. Vor der 11. Sitzung  ist ein von mir ausgefüllter Antrag (einmalig für bis zu 50 Sitzungen, danach neuerliche Bewilligung nötig) einzureichen. 

Das Honorar für eine Gruppensitzung beträgt 30 € für 90 Minuten, 40 € für 120 Minuten. Davon werden 7,50 € (BVAEB 13,34 €) bzw. 10 € rückerstattet.

Von der Kasse komplett finanzierte Therapieplätze (Honorar 56 € für 45 Minuten plus 5 Minuten Dokumentation) sind sehr begrenzt  und daher ist mit Wartezeiten bis zu einem Jahr zu rechnen. Es besteht die Möglichkeit, sich nach positivem Erstgespräch auf eine Warteliste setzen zu lassen.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Psychotherapie, Psychiatrie und Psychologie?

Eine Psychotherapieausbildung kann in der Regel erst nach einer abgeschlossenen anderen Ausbildung (z.B. Gesundheits- und Sozialberufe, geistes- und naturwissenschaftliche Studien) gemacht werden. Andere benötigen eine Sondergenehmigung für den Beginn.

Psychotherapie wird also von Menschen mit verschiedenen Grundberufen (Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Pflegeberufe etc.) ausgeübt.

Ein Psychologiestudium oder ein Medizinstudium alleine berechtigen noch nicht zur seelischen Krankenbehandlung. 

Psychiatrie ist ein Spezialfach der Medizin mit dem Schwerpunkt der medikamentösen Therapie von geistigen und seelischen Erkrankungen. Die meisten FachärztInnen für Psychiatrie haben heute auch eine psychotherapeutische Ausbildung.

Eine Psychotherapieausbildung beginnt mit einer zweijährigen allgemeinen Ausbildung woran sich eine 6-jährige Ausbildung in einer speziellen Behandlungsmethode (inklusive Behandlungen unter Aufsicht) anschließt. Sie ist durch das Psychotherapiegesetz geregelt. Nach entsprechendem Abschluss erfolgt eine Eintragung in die Liste des Gesundheitsministeriums und diese berechtigt zur selbstständigen Ausübung dieses eigenständigen Heilberufs.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Telefonisch: 0664 / 388 21 07

Per e-mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

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